Schützenstrasse 4
65195 Wiesbaden
per Tel.: 0611 / 33 55 111
per E-Mail: info@baufi-direkt.de
1. Frage: Welche Konditionen bieten Sie bei welchen Laufzeiten?
In der Konditionstabelle verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über das aktuelle Zinsniveau. Individuelle, auf persönliche Verhältnisse abgestimmte Konditionen, erhalten Sie auf Anfrage.
2. Frage: Welche Nebenkosten fallen beim Erwerb einer Immobilie an?
Zusätzlich zum Kaufpreis fallen 3,5% Grunderwerbssteuer (in Berlin und Hamburg 4,5%) und ca. 1,5% Notar- und Gerichtskosten an. Darüber hinaus wird in einigen Fällen auch eine Maklerprovision fällig, die je nach Verhandlung bis zu 5,95% inklusive Mehrwertsteuer betragen kann.
3. Frage: Welche Kosten fallen bei einer Umschuldung zu einem anderen Institut an?
Die Kosten sind abhängig von der Höhe des Darlehens und der Höhe der abzulösenden Grundschuld. Sie entstehen hauptsächlich durch die notwendige Übertragung der grundpfandrechtlichen Sicherheiten (Grundschuld) und der damit verbundenen Änderung im Grundbuch. Die Notar- und Grundbuchkosten werden in der Kostenordnung (Kosten) festgelegt. Genaue Auskünfte kann Ihnen Ihr Notar geben.
4. Frage: Welche Nebenkosten fallen bei der Finanzierung an?
Wenn Sie mit BauFi Direkt finanzieren, fallen in der Regel keine weiteren Kosten, wie Schätz-, Bearbeitungs- oder Kontoführungsgebühren, an. Es gibt einzelne Bankpartner mit abweichenden Ausnahmeregelungen. Aber in den meisten Fällen zahlen Sie keinerlei Gebühren.
5. Frage: Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundsätzlich benötigen wir die aktuelle Gehaltsabrechnung (Monatseinkommen), den letzten Steuerbescheid (Jahreseinkommen), einen Eigenkapitalnachweis (z.B. Konto- oder Depotauszüge) und Objektunterlagen (Grundbuchauszug, Lageplan, Grundriss…). Je nach Art und Umfang Ihrer konkreten Finanzierung fordert die Bank noch weitere Unterlagen. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie im Anhang unseres Selbstauskunfts- / Darlehensantragsformulars.
6. Frage: Wie lange sind die Konditionen verbindlich?
Bei denen im Internet veröffentlichten Konditionen handelt es sich immer um allgemeine Orientierungswerte, die grundsätzlich nicht verbindlich sind. Den endgültigen Zinssatz können wir Ihnen frühestens am Tag des Eingangs Ihres Selbstauskunfts- / Darlehensantragsformular mit allen benötigten Unterlagen in unserem Hause mitteilen.
7. Frage: Mit welchen Banken arbeiten Sie?
Wir arbeiten mit ca. 50 renommierten Bank- und Sparkassenpartnern in ganz Deutschland zusammen. Aus dem Angebot dieser Kreditinstitute suchen wir das für Sie passende heraus und senden Ihnen dann das maßgeschneiderte Bankangebot zu.
8. Frage: Wie lange dauert die Abwicklung?
Nach Eingang des unterschriebene und vollständig ausgefüllten Selbstauskunfts- / Darlehensantragsformulars leiten wir den Antrag an den jeweiligen Bankpartner weiter. Dort erfolgt die Kreditentscheidung i.d.R. innerhalb von 2-3 Arbeitstagen. Je nach Bankpartner kann die Kreditentscheidung aber auch etwas länger dauern.
9. Frage: Ab wann kann man eine neue Anschlussfinanzierung abschließen? Was sind Forward-Darlehen?
Schon 5 Jahre, bevor Ihr alter Kredit ausläuft, können Sie Ihre Anschlussfinanzierung zum heute geltenden Zinssatz sichern. Ein Darlehen, das erst in der Zukunft beginnt, aber zum heute geltenden Zinssatz abgeschlossen wird, heißt Forward-Darlehen.
10. Frage: Welche besonderen Bedingungen gelten bei Holzhäusern?
Der Hersteller von Holzhäusern muss ein TÜV-Gütesiegel vorweisen können. In Abhängigkeit vom Beleihungsauslauf kann darauf verzichtet werden.
11. Frage: Welche besonderen Bedingungen gelten bei Erbbaurecht?
Finanzierbar sind private- und öffentliche Erbpachtgeber. I.d.R. muss eine Stillhalteerklärung vom Erbpachtgeber abgegeben werden.
12. Frage: Bieten Sie auch KfW-Darlehen an?
Die meisten unserer Bankpartner können die KfW-Förderprogramme darstellen. Im Erstgespräch FRAGEN wir Sie nach den baulichen Besonderheiten, die evtl. förderfähig sein könnten. Die förderfähigen Programme und Ihre Bedingungen finden Sie hier
13. Frage: Warum ist der Grundschuldzins höher als der Nominalzins?
In der Grundschuld wird immer ein höherer Zinssatz als im Darlehensvertrag vereinbart, um ggf. höhere Darlehenszinsen zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung in der Grundschuld berücksichtigt zu haben.
Dabei handelt sich nur um eine Vorsichtsmaßnahme der Bank, um Zinsschwankungen auszugleichen und somit in einem eventuellen Zwangsversteigerungsfall rückständige Zins- und Tilgungsleistungen auffangen zu können. Im normalen Finanzierungsverlauf zahlen Sie lediglich den im Darlehensvertrag vereinbarten Zinssatz an die Bank.
14. Frage: Wo liegt der Unterschied zwischen Nominal- und Effektivzins?
Der Nominalzins gibt die Höhe der Verzinsung eines Kredites an und dient zur Berechnung der zu zahlenden Zinsrate. Der gemäß Preisangabenverordnung auszuweisende Effektivzins berücksichtigt, im Gegensatz zum Nominalzins, preisbestimmende Faktoren aus dem regelmäßigen Kreditverlauf.
Preisbestimmende Faktoren sind unter anderem:
Nominalzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Anzahl der Zins- und Tilgungszahlungen, Tilgungsverrechnungstermine sowie der Auszahlungskurs. Bei der Berechnung des Effektivzinses werden diese Faktoren auf die vereinbarte Zinsfestschreibungszeit verteilt.
15. Frage: Wann und in welcher Höhe fallen Bereitstellungszinsen an?
Bereitstellungszinsen können für den Zeitraum zwischen Darlehenszusage und Auszahlung anfallen. Allerdings unterscheiden sich die Darlehensangebote, es können Darlehen mit bereitstellungsfreier Zeit für bis zu zwölf Monate abgeschlossen werden. Bei Teilauszahlungen fallen die Bereitstellungszinsen lediglich für den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag an.